Konsequenzen einer versäumten oder fehlerhaften MaStR-Registrierung

Verfasst vom Team der Deutschen Energie Service

Waage und Richterhammer auf einem Schreibtisch, im Hintergrund Justitia-Figur, Gesetzbücher und Aktenordner

Welche Folgen kann eine fehlerhafte Registrierung haben?

Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre PV-Anlage, ihr Balkonkraftwerk, ihr Batteriespeicher oder ihr Blockheizkraftwerk vollständig, korrekt und fristgerecht im Marktstammdatenregister registriert ist. Wird eine Anlage gar nicht, verspätet oder mit fehlerhaften Angaben eingetragen, kann das rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Auch später eintretende Änderungen, beispielsweise ein Betreiberwechsel oder eine Leistungserhöhung, müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats aktualisiert werden. 


Bußgeld

Eine fehlende, verspätete oder fehlerhafte Registrierung kann als Ordnungswidrigkeit gelten. Das betrifft sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Verstöße. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz liegt der mögliche Bußgeldrahmen bei bis zu 50.000 €. Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Höchstbetrag und nicht um ein automatisch verhängtes Bußgeld. Wurde die Registrierung vergessen oder ein Fehler entdeckt, sollte der Eintrag deshalb unverzüglich nachgeholt beziehungsweise korrigiert werden, am besten durch einen Spezialisten. Das beseitigt zwar nicht automatisch jeden bereits entstandenen Verstoß, verhindert aber, dass die Pflichtverletzung weiter andauert.


Probleme mit Förderung und EEG-Zahlungen

Neben einem möglichen Bußgeld können Probleme mit der Einspeisevergütung oder anderen Förderzahlungen entstehen. Stellt der Netzbetreiber fest, dass eine Anlage nicht ordnungsgemäß im MaStR registriert ist, kann er Zahlungen nach dem EEG oder KWKG zunächst zurückhalten. Ein Zahlungsstopp kann auch dann ausgelöst werden, wenn die Anlage zwar eingetragen ist, die hinterlegten Angaben aber deutlich von den Daten des Netzbetreibers abweichen.

Sobald die Registrierung nachgeholt oder berichtigt wurde, können die zunächst zurückgehaltenen Zahlungen grundsätzlich fällig werden. Abhängig von der Art und Dauer des Pflichtverstoßes sind jedoch zusätzliche Sanktionen möglich. Nach dem EEG können unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen an den Netzbetreiber anfallen, insbesondere wenn neben der fehlenden MaStR-Registrierung auch eine erforderliche Meldung an den Netzbetreiber nicht erfolgt ist. Die konkreten Folgen hängen daher vom Einzelfall und vom Zeitpunkt des Verstoßes ab.  


Besser rechtzeitig eintragen

Eine versäumte oder fehlerhafte MaStR-Registrierung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Sie kann zu einem Zahlungsstopp, weiteren finanziellen Sanktionen und im Einzelfall zu einem Bußgeld führen. Betreiber sollten ihre Anlage deshalb innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, am besten professionell, registrieren lassen. Sprechen Sie uns gerne hierzu an oder sehen Sie sich hier unsere Leistungen an um Ihnen die Registrierung im MaStR abzunehmen und eine rechtskonforme Anmeldung zu gewährleisten.