Was Besitzer von PV-Anlagen und Stromspeichern wissen sollten
Was ist das Marktstammdaten-register?
Das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist das zentrale behördliche Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Darin werden Informationen zu Energieanlagen, Netzen und Marktakteuren erfasst. Für private Haushalte ist es insbesondere relevant, wenn sie eine Photovoltaikanlage, ein Balkonkraftwerk oder einen Batteriespeicher betreiben. Jede registrierte Einheit erhält eine eigene MaStR-Nummer, die später unter anderem gegenüber dem Netzbetreiber und Finanzamt benötigt werden kann.
Warum gibt es das MaStR und wer betreibt es?
Vor Einführung des Marktstammdatenregisters mussten Informationen über Energieanlagen teilweise mehrfach an verschiedene Stellen gemeldet werden. Das MaStR bündelt diese Angaben in einer zentralen Datenbank. Dadurch entsteht eine gemeinsame Datengrundlage für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Behörden und Politik.
Die zentral erfassten Daten erleichtern energiewirtschaftliche Abläufe. Netzbetreiber können nachvollziehen, welche Erzeugungsanlagen und Speicher in ihrem Netzgebiet vorhanden sind. Behörden erhalten verlässliche Informationen über den Ausbau erneuerbarer Energien. Gleichzeitig werden Prozesse rund um Netzanschluss, Förderung und Marktkommunikation beschleunigt.
Kurz erklärt: die Bundesnetzagentur. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt. Die Bundesbehörde beaufsichtigt unter anderem die Märkte für Elektrizität, Gas und Telekommunikation. Im Energiesektor soll sie einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb gewährleisten, den Wettbewerb sichern und Verbraucher schützen.
Das Register betrifft daher nicht nur große Energieunternehmen. Auch private kleine und dezentrale Anlagen müssen registriert werden. Angesichts der wachsenden Zahl privater PV-Anlagen und Heimspeicher wird eine zentrale Übersicht daher immer wichtiger.
Was muss registriert werden?
Grundsätzlich müssen Stromerzeugungsanlagen registriert werden, wenn sie an ein Stromnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden sollen. Die Pflicht gilt unabhängig von Größe, Leistung, Alter und Förderung der Anlage. Auch Anlagen, deren Strom vollständig selbst verbraucht wird, müssen eingetragen werden solange eine Verbindung zum Netz besteht.
Für private Haushalte betrifft das vor allem:
- Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern, Garagen oder Carports
- Netzgekoppelte Batteriespeicher
- Balkonkraftwerke bzw. steckerfertige Solaranlagen
- Blockheizkraftwerke und andere private Stromerzeugungsanlagen
Eine PV-Anlage und der dazugehörige Batteriespeicher gelten grundsätzlich als getrennte technische Einheiten. Es genügt deshalb nicht, nur die Solaranlage zu registrieren, der Speicher muss ebenfalls getrennt registriert werden.
Neue Anlagen und Speicher müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme registriert werden. Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum und nicht der Zeitpunkt der ersten Einspeisung. Wer feststellt, dass eine ältere Anlage noch fehlt, sollte die Eintragung möglichst schnell nachholen.
Wer sollte die Anlage anmelden und wer ist verantwortlich?
Verantwortlich ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Bei einer privaten PV-Anlage ist das üblicherweise die Person, die die Anlage auf eigene Rechnung betreibt und über ihren Einsatz entscheidet. Die Registrierung wird meist von einem spezialisierten Dienstleister durchgeführt um eine reibungslose und fristgerechte Eintragung zu gewährleisten. Manchmal kann die Registrierung aber auch durch den Installationsbetrieb der Anlage durchgeführt werden.
Da die Verantwortung für die korrekte Registrierung weiterhin beim Anlagenbetreiber liegt, sollte er sicherstellen, dass der beauftragte Dienstleister alle Schritte fristgerecht durchführt und sich die MaStR-Nummer aushändigen lassen sobald die Registrierung abgeschlossen ist.
Der Netzbetreiber prüft ebenfalls bei vielen Anlagen anschließend bestimmte Angaben und ergänzt netzbezogene Informationen. Diese Prüfung ersetzt jedoch nicht die Registrierung im MaStR. So ist eine beim Netzbetreiber angemeldete Anlage nicht automatisch im MaStR eingetragen.
Warum ist die Registrierung wichtig?
Immer mehr Strom wird dezentral erzeugt. Neben großen Kraftwerken speisen inzwischen Millionen kleiner PV-Anlagen in die Verteilnetze ein. Batteriespeicher beeinflussen zusätzlich, wann Strom aufgenommen oder abgegeben wird. Netzbetreiber müssen deshalb möglichst genau wissen, welche Anlagen vorhanden sind und welche Leistung sie besitzen.
Die Registrierung ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben. Wer eine notwendige Eintragung nicht, verspätet, unvollständig oder falsch vornimmt, riskiert ein Bußgeld das im schlimmsten Fall bis zu 50.000€ betragen kann. Auch in einem Versicherungsfall kann es zu Problemen kommen sollte die Anlage nicht korrekt registriert sein.
Darüber hinaus können finanzielle Nachteile bei Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehen. Betreiber sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Anlage(n) fristgerecht und rechtmäßig registriert sind.
Wie wir weiterhelfen können
Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Registrierung im MaStR jederzeit an uns, wir helfen gerne weiter. Entdecken Sie hier auch unsere Leistungen rund um die Eintragung Ihrer Anlage im MaStR und in diesem Artikel wie die Eintragung mit uns abläuft.