Das Inbetriebnahmeprotokoll: Wichtiger Nachweis für Ihre PV-Anlage

Verfasst vom Team der Deutschen Energie Service

Techniker mit Schutzhelm und Warnweste kniet zwischen Solarmodulen und arbeitet an einem Laptop

Nach der Installation einer Photovoltaikanlage erhalten Betreiber in der Regel ein Inbetriebnahmeprotokoll. Das Dokument hält fest, wann und mit welchen technischen Eigenschaften die Anlage in Betrieb genommen wurde. Es wird an verschiedenen Stellen benötigt und sollte gemeinsam mit den übrigen Unterlagen dauerhaft aufbewahrt werden. 

Das im Protokoll vermerkte Datum ist besonders wichtig: Ab der Inbetriebnahme beginnt grundsätzlich die einmonatige Frist für die MaStR-Registrierung. Das Datum ist dabei unabhängig vom Zeitpunkt der ersten Einspeisung in das öffentliche Stromnetz oder vom Einbau des Stromzählers. 


Was ist das Inbetriebnahmeprotokoll?

Das Inbetriebnahmeprotokoll, auch Inbetriebsetzungsprotokoll genannt, dokumentiert die technische Inbetriebnahme einer Stromerzeugungsanlage oder eines Speichers. Der Elektrofachbetrieb bestätigt darin, dass die Anlage geprüft und entsprechend den technischen Vorgaben errichtet wurde.

Das Protokoll ist dabei kein Ersatz für die Registrierung im MaStR. Außerdem dient es als wichtiges Nachweisdokument für Sie und ist auch für Garantiefälle wichtig, deshalb sollten Sie es immer gut aufheben.


Welche Anlagen erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll?

Ein formelles Protokoll erhalten Betreiber üblicherweise bei Anlagen, die von einem Fachbetrieb installiert und elektrisch in Betrieb gesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Photovoltaikanlagen: Für klassische Dach- und Freiflächenanlagen wird in der Regel ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.
  • Batteriespeicher: Bei fest installierten, netzgekoppelten Speichern wird die Inbetriebnahme normalerweise ebenfalls dokumentiert, teilweise gemeinsam mit der PV-Anlage.
  • Blockheizkraftwerke: Auch bei einem BHKW beziehungsweise einer KWK-Anlage wird die technische Inbetriebnahme üblicherweise protokolliert. Bei einem Blockheizkraftwerk ist zusätzlich zu beachten, dass zwischen der technischen Inbetriebnahme des Generators und der Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage unterschieden werden kann. Beide Zeitpunkte können für weitere Registrierungs- oder Förderprozesse relevant sein. 


Kein Inbetriebnahmeprotokoll erhalten Sie normalerweise bei einem Balkonkraftwerk, da dieses oft selbst installiert wird. Wenn wir die Registrierung Ihres Balkonkraftwerkes für Sie übernehmen sollen, benötigen wir von Ihnen meist nur eine Angabe um welches Modell es sich handelt (beispielsweise über die Rechnung) und ein paar weitere allgemeine Informationen. Ein Inbetriebnahmeprotokoll ist bei uns nicht erforderlich.


Von wem erhalten Sie das Inbetriebnahmeprotokoll?

Das Inbetriebnahmeprotokoll wird normalerweise vom Installateur bzw. vom eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgefüllt und nach Abschluss der Arbeiten an den Betreiber übergeben. Bei einer PV-Anlage ist dies meistens der Installationsbetrieb, der die Anlage montiert und elektrisch angeschlossen hat.

Sollte Ihnen kein Protokoll vorliegen, fragen Sie am besten direkt beim Installateur nach. Bewahren Sie das Dokument anschließend zusammen mit der Rechnung, den technischen Datenblättern und den Unterlagen des Netzbetreibers gut auf.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben.